Spenden
Startseite > Spenden
Viele Projekte brauchen unbürokratische Unterstützung, um beispielhaft Veränderungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Mit einer allgemeinen Spende unterstützen Sie ein Projekt, das gerade am dringendsten Geld benötigt. Spenden Sie für einen bestimmten Fachbereich oder ein spezielles Projekt, so wird Ihre Spende nur dort eingesetzt. Dauerhaft helfen: Mit einer regelmäßigen Zuwendung können Sie dauerhaft Projekte unterstützen, auch regelmäßige kleine Beträge helfen uns weiter. So
wirkt Ihre Hilfe planbar und nachhaltig zugunsten der einzelnen Projekte. Spenden zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Jubiläen?
Bitten Sie Ihre Gäste, zu diesem Anlass die Bürgerstiftung Haßloch mit einer Spende zu unterstützen. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrer Spendenaktion. Spenden werden direkt und zeitnah dort eingesetzt, wo sie am dringendsten benötigt werden. Spenden für ein spezielles Projekt kommen direkt dort an.
Spendenkonto
Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN: DE41 5465 1240 0004 9165 08
BIC: MALADE51DKH
Zustiften
Mit einer Zustiftung in den Vermögensstock der Bürgerstiftung Haßloch tragen Sie gezielt dazu bei, unsere Arbeit für eine nachhaltige Entwicklung Haßlochs zu sichern. Die Erträge werden in unseren Projekten eingesetzt. Es wird zukünftig immer weniger öffentliche Mittel geben, die in zukunftsweisende Entwicklungen investiert werden. Umso wichtiger sind unabhängige Möglichkeiten der Förderung.
Jede Stiftung ist mit einem unantastbaren Vermögensstock ausgestattet. Erträge aus diesem Vermögensstock werden Jahr für Jahr – auch noch in ferner Zukunft – zur Realisierung des Stiftungszwecks verwendet.
Steuern sparen
Wer Zustiftungen in eine bereits bestehende gemeinnützige Stiftung oder Spenden tätigt, kann diese ganz oder teilweise unter Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung geltend machen. Die für den Spendenabzug bestimmten und im folgenden näher erläuterten Höchstgrenzen sind in den einzelnen Steuergesetzen vorgesehen: Nach § 10b Abs. 1 S. 1 EStG können Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter
Zwecke i. S. der §§ 52 – 54 der Abgabenordnung (AO) insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtertrags der Einkünfte des Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Spendenabzugsbetrag ist unbegrenzt vortragsfähig. § 10b Abs. 1a EStG, § 9 Nr. 5 GewStG eröffnet dem/der Spender/in die Möglichkeit, Zuwendungen in den Grundstock einer gemeinnützigen Stiftung zu leisten und diese Zuwendung steuerlich in Abzug zu bringen. Hierfür kann der Zuwendungsgeber einen Höchstbetrag von bis zu 1.000.000 EUR als Sonderausgabenabzug im Jahr der Zuwendung selbst und über den Zeitraum der folgenden neun Jahre
verteilt geltend machen. Der Zehnjahreszeitraum beginnt mit seiner ersten Vermögenszuwendung in den Grundstock einer Stiftung. Dabei ist es egal, ob die eigene Stiftung anlässlich ihrer Gründung mit Stiftungsvermögen ausgestattet oder mit der Zustiftung eine gemeinnützige Stiftung unterstützt wird, die von anderen gegründet wurde und ggf. bereits seit vielen Jahren existiert. Wollen Ehepaare eine Stiftung gründen oder eine Zustiftung leisten, steht jedem Ehepartner der Höchstbetrag von 1.000.000 EUR zu, unabhängig davon, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden.
Stifterdarlehen
„Eigentlich würde ich gerne stiften und finde es sinnvoll, dass mein Vermögen einen Mehrwert für meine Heimat erzielt. Allerdings bin ich nicht sicher, ob sich nicht doch etwas in meinem Leben ändert und ich vielleicht später auf das Geld angewiesen bin…“ Oder Sie haben eine größere Summe angespart, wissen aber genau, dass Sie das Geld erst in ein paar Jahren benötigen. Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass es solange kein „schlafendes Kapital“ ist, sondern für geprüfte und betreute nachhaltige Projekte in Haßloch eingesetzt wird. In diesen Fällen können Sie auch auf Zeit stiften.
Stellt sich später heraus, dass Sie das Geld doch nicht brauchen, können Sie immer noch eine Schenkung vornehmen oder es in Ihrem Testament als Vermächtnis
bezeichnen. Sprechen Sie uns an, wir klären mit Ihnen die Details. Ein Stifterdarlehen sollte mindestens 500 EUR, höchstens jedoch 5.000 EUR betragen. Im Darlehensvertrag werden die Rückzahlungsmodalitäten genau geregelt. Sie können zwischen drei Monaten und zwei Jahren Kündigungsfrist wählen. Sofern Sie eine Verzinsung wünschen, kann diese auf max. 2 % vereinbart werden. Eine Besicherung Ihrer Einlage erfolgt nicht.
Vermächtnis – Ihr letzter Wille zählt
Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht meinen Wünschen entspricht, sollte ich ein Testament machen. Das gilt auch für den Fall, dass mir weitere Personen am Herzen liegen oder ich eine gemeinnützige Organisation unterstützen möchte. Wenn ich der Bürgerstiftung Haßloch einzelne Gegenstände oder einen bestimmten Geldbetrag vermachen möchte, kann ich dies im Rahmen eines Vermächtnisses tun und den Verwendungszweck festlegen. Die Bürgerstiftung Haßloch steht als Vermächtnisnehmer selbstverständlich für die Erfüllung der mit dem Vermächtnis verbundenen Auflagen ein.
Gute Gründe für ein Vermächtnis an die Bürgerstiftung Haßloch:
Mit meiner Zustiftung, meinem Vermächtnis, meiner Erbschaft, kann ich über meinen Tod hinaus einen dauerhaften Beitrag zur zukünftigen Arbeit der Bürgerstiftung Haßloch leisten. Meine Zustiftung bleibt ungeschmälert erhalten. Das heißt, jedes Jahr kann ich meiner Heimat ein Stück Dankbarkeit zurückgeben.
Da ich keine direkten Verwandten habe und nicht möchte, dass mein Vermögen an entfernte Verwandte, zu denen ich keine Beziehung habe, oder den Staat fällt, sorge ich mit einer aktiven Nachlassregelung dafür, dass das, was mit meinem Vermögen geschieht, meinem Willen und meinen Werten entspricht.
Was muss ich beim Verfassen meines Testaments beachten?
Ein privates Testament muss ich selbst mit der Hand schreiben, mit Orts- und Datumsangabe versehen und mit Vor- und Familiennamen unterschreiben. Mit PC oder Schreibmaschine geschriebene Testamente sind unwirksam! Umfasst mein Testament mehrere Seiten, sollte ich die Blätter nummerieren und auf jedes Blatt Datum, Ort und Unterschrift setzen. Ich kann jederzeit kostenlos mein Testament ändern. Ich hinterlege mein Testament so, dass es im Todesfall gefunden wird. Ich sage einer Person meines Vertrauens, wo es sich befindet. Die Gebühren für die Verwahrung beim Amtsgericht sind gering und es wäre gesichert, dass es nach meinem Tod eröffnet wird. Wenn ich auf Nummer sicher gehen will, gebe ich ein notarielles Testament auf. Es stellt sicher, dass mein letzter Wille eindeutig und zweifelsfrei festgehalten wird.
Schenkung
Mit einer Schenkung habe ich die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten Geld, Vermögenswerte und Immobilien an die Bürgerstiftung Haßloch weiterzugeben. Möchte ich die Schenkung nicht sofort durchführen, ist es auch möglich, zu Lebzeiten ein Schenkungsversprechen zu geben. Dieses bedarf einer notariellen Beurkundung. Generell können bei einer frühzeitigen Weitergabe von Vermögen Freibeträge im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer alle zehn Jahre neu genutzt werden. Eine Schenkung kann daher die Steuerlast für Ihre Erben senken.